Krankenversicherung
01.07.2009 - Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbständige haben vom 1. August 2009 an wieder einen Anspruch auf Krankengeld zum normalen Kassenbeitrag. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) benötigen sie dazu keine zusätzlichen Versicherungen.
Nachteile ausgeräumt
Damit tritt ab August ein Beschluss der Großen Koalition in Kraft, der
Nachteile für gesetzlich versicherte Selbständige durch die Gesundheitsreform
wieder ausräumt: Die Neuregelungen hatten vorgesehen, dass sich Selbständige
den Schutz bei ihrer Krankenkasse dazukaufen müssen.
Mit der "umfangreichen Novellierung gesundheitsrechtlicher Vorschriften"
erhielten Selbständige ab der siebten Woche nun wieder ihren Krankengeld-Anspruch
zum normalen Kassenbeitrag – und nicht zum teuren Wahltarif. Bestehende
Wahltarife endeten mit dem Inkrafttreten der Neuregelung.
Eine weitere Neuregelung der Großen Koalition: Wahltarife dürften künftig
nicht mehr nach Alter gestaffelt werden.
Wahltarif bleibt Option für Selbständige
Laut BMG ist auch eine Krankengeld-Absicherung über den Wahltarif möglich.
Über diese Wahltarife könnten auch Absicherungswünsche realisiert werden,
die über das normale Angebot hinausgehen.
Selbständige müssen sich jedoch drei Jahre an einen Wahltarif binden und
dürfen in dieser Zeit nicht die Krankenkasse wechseln – selbst wenn diese
einen Zusatzbeitrag verlangt. (uqrl)